29.06.2012 - 32. Dresdner Vertriebsfrühstück -
Welche Gefahren drohen Marketing und Vertrieb ab dem 1.9.2012?
Unser Gastredner Rechtsanwalt Dr. Thomas Giesen, der 12 Jahre Datenschutzbeauftragter des Landes Sachsen war, erläuterte in seinem Vortrag die Rolle des Datenschutzes und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die Aufgaben des Landesdatenschutzbeauftragten und natürlich was wir in unserer Arbeit z.B. mit Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz § 28 Abs. 3 ff. BDSG, konkret an personenbezogenen Daten verwenden, speichern, verarbeiten dürfen.
Rechtsanwalt Thomas Jacob ergänzte die Ausführungen dankenswerter Weise mit praxisnahen Ausführungen.
Von beiden Anwälten wurden auch viele Fragen der Teilnehmer beantwortet. So spielte das Thema ein Rolle, in welcher Form die Einwilligung oder die Widerrufsforderung eines Kunden protokolliert werden muss (->nachweisbar, z.B. in einem CRM System).
Eine weitere Frage war, was vom Angebot einiger Anbieter zum Thema Kundendaten in der Cloud (z.B. ein stark beworbenes Cloud-CRM) zu halten sei. Herr Jacob meinte dazu, dass man zunächst sicher gehen müsste, dass die Serviceanbieter und deren Server innerhalb des Geltungsbereiches der EU Datenschutzrichtlinie oder eines vergleichbaren Standards (Safe Harbour) sich befinden. Bereits hier lauern erste Gefahren. Weiterhin wäre dann mit dem Anbieter eine Vereinbarungen nach dem deutschen Datenschutzgesetz zu treffen (Stichwort Auftragsdatenverarbeitung). Auch dies kann sich aufgrund der umfangreichen zu beachtenden Vorgaben gerade bei ausländischen Unternehmen als schwierig erweisen. Damit besteht die Gefahr, mit der Nutzung einer solchen Dienstleistung in der Cloud möglicherweise gegen geltendes Datenschutzrecht zu verstoßen.
Im Oktober werden wir das Thema voraussichtlich noch einmal aufgreifen und dann erste Praxisfälle und Konsequenzen nach dem Auslaufen der Novelle diskutieren.
